supra ipso fonte habet (das Grundstück)
in latitudine de via publica usque ad aliam publicam
perticas centum quadragintas
et in medio spacio de ipsa via publica usque ad aliam viam noviter factam
perticas centum quadraginta.
Salve!
Das Folgende soll nur ein Beitrag zur Erörterung des Problems sein. Dass er die endgültige Lösung bringt, wage ich nicht zu sagen.
Das oben zu lesende Zahlwort „quadraginta
s“ dürfte ein Schreibfehler sein; denn das Zahlwort „quadraginta“ (40) ist ein indeclinabile, also „quadraginta“. Im Netz, z.B.
hier*, fand ich aber die Angabe „quinquaginta“ (50).
Dann scheint aaO. auch die Zeichensetzung in der Formulierung „… ad aliam viam
, noviter factam
, perticas…“ bedenkenswert zu sein: denn sie lässt die Annahme zu, dass die hier genannte „alia via“ dank der ausdrücklichen Kennzeichnung „noviter facta“, genau an dieser Stelle durch Beistriche hervorgehoben, als von jener anderen unterschieden vorgestellt werden soll. Daher neige ich zu der Vermutung, dass von drei Straßen die Rede ist.
__________
* Auf S. 8.